Das Athens Regional Library System hat ein internes Beschwerdeverfahren eingeführt, das eine schnelle und gerechte Lösung von Beschwerden über angebliche Maßnahmen vorsieht, die durch die Vorschriften des US-Justizministeriums zur Umsetzung von Titel II des Americans with Disabilities Act verboten sind. In Titel II heißt es unter anderem, dass „keine ansonsten qualifizierte Person mit Behinderung allein aufgrund einer solchen Behinderung von der Teilnahme an Programmen oder Aktivitäten, die von einer öffentlichen Einrichtung gesponsert werden, ausgeschlossen werden darf, ihnen die Vorteile verweigert werden oder sie diskriminiert werden dürfen“. .

Beschwerden sollten an den ADA-Koordinator, Athens-Clarke County Library, 2025 Baxter Street, Athens, GA 30606, gerichtet werden.

Regeln für die Einreichung von Beschwerden:

  1. Eine Beschwerde sollte schriftlich oder mündlich eingereicht werden, den Namen und die Adresse des Beschwerdeführers enthalten und den angeblichen Verstoß gegen die Vorschriften kurz beschreiben.
  2. Eine Beschwerde sollte innerhalb von 180 Tagen eingereicht werden, nachdem der Beschwerdeführer Kenntnis von dem mutmaßlichen Verstoß erlangt hat. (Die Bearbeitung von Diskriminierungsvorwürfen, die vor Einführung dieses Beschwerdeverfahrens erfolgt sind, wird im Einzelfall geprüft.)
  3. Auf die Einreichung einer Beschwerde muss gegebenenfalls eine Untersuchung folgen. Die Untersuchung wird vom Bibliothekspersonal durchgeführt. Diese Regeln sehen informelle, aber gründliche Untersuchungen vor und geben allen interessierten Personen und gegebenenfalls ihren Vertretern die Möglichkeit, für eine Beschwerde relevante Beweise vorzulegen.
  4. Das Bibliothekspersonal erstellt eine schriftliche Entscheidung über die Berechtigung der Beschwerde und gegebenenfalls eine Beschreibung der Lösung. Eine Kopie wird dem Beschwerdeführer spätestens sieben Tage nach der Einreichung zugesandt.
  5. Der ADA-Koordinator verwaltet die Akten und Aufzeichnungen des Athener Regionalbibliothekssystems im Zusammenhang mit den eingereichten Beschwerden.
  6. Der Beschwerdeführer kann eine erneute Prüfung des Falles beantragen, wenn er mit der Lösung unzufrieden ist. Der Antrag auf erneute Prüfung sollte innerhalb von sieben Tagen beim Bibliotheksdirektor gestellt werden.
  7. Das Recht einer Person auf eine schnelle und gerechte Lösung der hierin eingereichten Beschwerde darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass die Person andere Rechtsbehelfe anstrebt, wie beispielsweise die Einreichung einer ADA-Beschwerde bei der zuständigen Bundesbehörde oder -behörde. Die Nutzung dieses Beschwerdeverfahrens ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung anderer Rechtsbehelfe.
  8. Diese Regeln sollen so ausgelegt werden, dass sie die materiellen Rechte interessierter Personen schützen, angemessene Standards für ein ordnungsgemäßes Verfahren einzuhalten, und um sicherzustellen, dass das Athener Regionalbibliothekssystem das ADA und die Durchführungsbestimmungen einhält.

1/24/96

 

Unterstütze uns

Möchten Sie dazu beitragen, Ihre Bibliothek noch besser zu machen? Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie helfen können, von der ehrenamtlichen Mitarbeit über den Beitritt zu den Freunden der Bibliothek bis hin zu einer finanziellen Spende.