Eine Auswahl tragbarer elektronischer Geräte (E-Geräte) kann in einigen Zweigstellen des Athener Regionalbibliothekssystems nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt/mahlt zuerst“ ausgeliehen werden.

Verfügbare E-Geräte können von PINES-Karteninhabern mit Wohnsitz in ARLS ab 18 Jahren ausgeliehen werden. Berechtigte Kunden müssen zum Ausleihen von E-Geräten ihre aktive, gültige ARLS PINES-Karte und einen zusätzlichen Lichtbildausweis vorlegen. Ein Kreditnehmer muss das E-Device-Checkout-Vertragsformular lesen und unterzeichnen, bevor er ein E-Gerät erhält.

E-Geräte müssen von dem Benutzer, der den Vertrag unterzeichnet, persönlich aus der Eigentümerbibliothek oder Zweigstelle ausgeliehen und direkt dort zurückgegeben werden. Pro Benutzerkonto kann jeweils nur ein E-Gerät ausgeliehen werden.

E-Geräte werden für einen Zeitraum von 21 Tagen ausgeliehen und sind nicht verlängerbar. E-Geräte dürfen nicht in die Warteschleife gestellt oder für bestimmte Kunden reserviert werden.

Der Kunde, der das Gerät ausgibt, haftet für Schäden und/oder Verlust des E-Geräts und seines Zubehörs.

  • Kosten für Verlust/Ersatz:
    • E-Reader = $150,00
    • MP3-Player = $60.00
    • E-Reader-Abdeckung = $40.00
    • MP3-Cover = $15,00
    • USB-Anschluss = $15.00
    • Ladegerät/Adapter = $15.00
    • Handbuch und/oder Tragetasche verwenden = $15,00
  • Kosten für Beschädigung und/oder Missbrauch:
    • E-Gerät nicht gemäß den Vereinbarungsrichtlinien zurückgegeben (z. B. über die Bücherabgabe im Freien oder an eine andere Bibliothek zurückgegeben) = $10,00
    • Erkennbare Schäden (z. B. Dellen, größere Kratzer) = $10,00
    • Volle Wiederbeschaffungskosten (siehe oben aufgeführte Beträge), wenn das Gerät nicht mehr verwendet werden kann.

Für verspätet zurückgegebene E-Geräte werden Mahngebühren erhoben; eine Gebühr von $5 pro Tag bis zur Höhe der Gesamtkosten für den Austausch des Geräts, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Das Athener Regionalbibliothekssystem akzeptiert kein Ersatzgerät als Ersatz für ein verlorenes oder beschädigtes E-Gerät.

Zusätzlich zu den in dieser Richtlinie dargelegten Punkten müssen spezifische Richtlinien für den Ausleihvorgang befolgt werden, die je nach ARLS-Zweigstelle variieren können.

Die Nichteinhaltung der Richtlinien und Verfahren zur Verbreitung elektronischer Geräte führt zum Verlust von Privilegien und kann strafrechtlich verfolgt werden.

7/19/2012

Überarbeitet am 17.07.2014

 

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