Umlauf- und Registrierungsaufzeichnungen für eine Einzelperson sind KEINE öffentlichen Aufzeichnungen und sollten als vertrauliche Informationen behandelt werden. Von diesem Gesetz gibt es einige Ausnahmen:

  1. Das Bibliothekspersonal darf Ausleih- und Registrierungsinformationen nur für Bibliothekszwecke verwenden, nicht jedoch zum Durchsuchen oder zur Nutzung, die nicht mit Bibliothekszwecken in Zusammenhang steht.
  2. Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter kann Informationen darüber anfordern, was sein Kind ausgecheckt hat, Informationen zu Geldbußen usw. Wenn Sie nach diesen Informationen gefragt werden, überprüfen Sie den Namen des Elternteils und gleichen Sie ihn mit dem Namen des Elternteils oder Erziehungsberechtigten in der Akte des Kindes ab. Etwas (Name, Adresse oder Telefonnummer) sollte übereinstimmen. Es gibt Zeiten, in denen ein Kind nicht bei einem Elternteil lebt, dieser Elternteil jedoch die finanzielle Verantwortung für das Kind trägt. Versuchen Sie zu helfen, aber denken Sie gleichzeitig daran, dass wir die Informationen nicht freiwillig zur Verfügung stellen können. Wenn Sie auf ein Problem stoßen, wenden Sie sich umgehend an den zuständigen Verkehrsleiter. Ein Benutzer kann eine schriftliche Zustimmung zur Offenlegung von Informationen zu seinen Unterlagen senden. Ein Elternteil kann eine schriftliche Einwilligung in Bezug auf die Aufzeichnungen eines Kindes senden.
  3. Gerichtsbeschluss oder Vorladung. Geben Sie diese an den Bibliotheksdirektor weiter. Der Direktor wird in Übereinstimmung mit geltendem Recht antworten. (Siehe Kopie des Gesetzes im Anhang)

Die privaten Telefonnummern von Mitarbeitern sollten NIEMALS weitergegeben werden. Verweisen Sie den Anrufer an den Vorgesetzten, der entscheiden kann, ob die Bibliothek den Mitarbeiter anrufen und die Nachricht weiterleiten soll.

Alle Passwörter für die Computersicherheit sind vertraulich. Die Herausgabe ist ein Kündigungsgrund.

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