Der Einsatz von Faxgeräten zur Ergänzung bestehender Informationsdienste des Athener Regionalbibliothekssystems bietet die Möglichkeit für deutlich verbesserte Kommunikationsdienste zwischen der Zentrale und den Zweigstellen. Dies wiederum führt zu einem verbesserten Service für die vom Bibliothekssystem betreuten Personen.
Der ordnungsgemäße Einsatz der Ausrüstung umfasst die Zustellung von Dokumenten an Filialen; Kommunikation zwischen Zweigstellen im Zusammenhang mit Bibliotheksdiensten und anderen bibliotheksbezogenen Nutzungen, die vom Bibliotheksdirektor genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage kann die Bibliothek die Übertragung für Zwecke der Stadt-/Landkreisverwaltung/Schule zur Verfügung stellen. Diese Anfragen werden unter der Leitung des Bibliotheksdirektors bearbeitet. An einigen Standorten wird möglicherweise ein öffentlicher Faxdienst angeboten. (Informationen zu den Gebühren finden Sie in der Bußgeld-/Gebührenliste.)
Der unmittelbare Bedarf des Kunden ist der wichtigste zu berücksichtigende Faktor bei der Entscheidung, ob die Übertragung per Fax angemessen ist. Materialien, die vom Kunden nicht früher benötigt werden, können per Post nachgeliefert werden oder eine Zustellung per Fax ist in der Regel nicht möglich. Alle Anfragen zur Faxübertragung müssen über einen Mitarbeiter der Bibliothek gestellt werden.
Zu den zu liefernden Dokumenten gehören unter anderem Zeitschriftenartikel; Seiten aus Referenzmaterialien; Abschnitte aus Büchern, die keinem Standort gehören; Bildreproduktionen; Zeitungsausschnitte. Jeder Patron darf in der Regel nicht mehr als zwanzig Seiten umfassen. Bei der Bestellung von Zeitschriftenartikeln liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, nach Möglichkeit genaue Angaben zur Zitierung zu machen. Die Mitarbeiter der Zweigstellen sollten Informationsanfragen bei der Kommunikation mit den Referenzmitarbeitern der Zentrale so konkret wie möglich stellen.
Anfragen nach Inhalten für Jugendliche werden auf die gleiche Weise behandelt wie Anfragen nach Inhalten für Erwachsene.
Anfragen zur Faxübertragung sollten so schnell wie möglich bearbeitet werden, damit der Benutzer die Materialien noch vor Ort in der Filiale erhalten kann. Der diensthabende Referenzbibliothekar muss die Materialien ausfindig machen und die Informationen übermitteln. Lässt der Arbeitsablauf an der Auskunftsstelle eine zielführende Bearbeitung der Anfragen nicht zu, beauftragt die Bibliothekarin oder der Bibliothekar einen anderen Mitarbeiter mit der Übermittlung.
Dieser Service steht den Benutzern gegen eine Gebühr pro Seite auf ihrem Bibliotheksausweis zur Verfügung (siehe Bußgeld-/Gebührenübersicht). Faxgebühren für Standorte außerhalb der Region, die keine gegenseitige Vereinbarung mit der Bibliothek haben, werden mit einer Gebühr pro Seite in Rechnung gestellt, die in der Bußgeld-/Gebührenliste aufgeführt ist. Die durch die Faxgeräte generierten Mittel werden an die Zentrale für den Kauf von Verbrauchsmaterialien, Reparaturen und Ersatz weitergeleitet.
1/09/01