Die Bibliothek führt eine Kreditkarte nur für bibliotheksbezogene Zwecke. Autorisierte Benutzer der Kreditkarte sind der Bibliotheksdirektor, der stellvertretende Direktor und der Verwaltungsassistent. Das Kreditkartenkonto darf nur für Reisekosten verwendet werden, ausgenommen Lebensmitteleinkäufe, Einkäufe bei Unternehmen, die keine Bestellungen in Rechnung stellen oder annehmen, Bestellungen im Internet und andere vom Bibliotheksdirektor genehmigte Zwecke. Quittungen für Kreditkartenkäufe müssen umgehend beim Geschäftsführer eingereicht werden. Der Geschäftsführer ist für die Prüfung der Kreditkartenabrechnung nach Erhalt verantwortlich.
18. April 2002