1. Das Athener Regionalbibliothekssystem wird ein zentrales Einkaufssystem unterhalten, bei dem alle Systemkäufe vom Verwaltungsassistenten koordiniert werden.
  2. Der Verwaltungsassistent verwaltet Einkaufsregeln und -vorschriften für den internen Gebrauch und verwaltet und verteilt Einkaufsregeln und -vorschriften, die speziell für diese Lieferanten geschrieben wurden, an alle berechtigten Anbieter.
  3. Alle Käufe im Wert von $5.000 oder mehr müssen beworben werden, versiegelte Gebote haben und an einem öffentlich bekannt gegebenen Ort, Zeitpunkt und Datum öffentlich geöffnet werden, es sei denn, es liegt ein staatlicher Auftrag vor. Käufe mit geschätzten Gesamtkosten von weniger als $5.000 sollten gemäß den geltenden Einkaufsregeln und -vorschriften erworben werden. Unter keinen Umständen sollten Käufe aufgeteilt werden, um Gebotslimits zu vermeiden.
  4. Wenn alle anderen relevanten Faktoren erfüllt sind, ist der Verwaltungsassistent berechtigt, mit einem lokalen Bieter zu verhandeln, um dessen Gebot auf das niedrigste Gebot eines Bieters außerhalb des Landkreises zu reduzieren, wenn das lokale Gebot innerhalb von 3% vom niedrigsten Gebot liegt. Die Verhandlung ist auf Käufe bis zu einem Wert von $25.000 beschränkt.
  5. Dem Direktor wird die Verantwortung übertragen, alle formellen „Ausschreibungen“ im Gesamtwert von weniger als $50.000 zu vergeben. In diesen Fällen ist eine nachträgliche Meldung an den Bibliotheksvorstand erforderlich. Nur der Vorstand darf alle formellen „Ausschreibungen“ mit einem Gesamtwert von $50.000 oder mehr vergeben.

10/16/97

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