- Schecks werden normalerweise am 15. und 30. eines jeden Monats zur Unterzeichnung bearbeitet. Ohne eine genehmigte Rechnung oder ein genehmigtes Autorisierungsformular kann kein Scheck ausgestellt werden.
- Alle Rechnungen werden vom Bibliotheksdirektor genehmigt.
- Gehaltsabrechnungen und Lieferantenschecks werden von einem autorisierten Bibliotheksvorstandsmitglied oder dem Bibliotheksdirektor unterzeichnet. Der Direktor kann im normalen Geschäftsverlauf Schecks bis zur zulässigen Grenze von $2500 unterzeichnen.
Für alle zurückgegebenen Schecks wird eine Gebühr von $10 erhoben.
10/16/97