1. Schecks werden normalerweise am 15. und 30. eines jeden Monats zur Unterzeichnung bearbeitet. Ohne eine genehmigte Rechnung oder ein genehmigtes Autorisierungsformular kann kein Scheck ausgestellt werden.
  2. Alle Rechnungen werden vom Bibliotheksdirektor genehmigt.
  3. Gehaltsabrechnungen und Lieferantenschecks werden von einem autorisierten Bibliotheksvorstandsmitglied oder dem Bibliotheksdirektor unterzeichnet. Der Direktor kann im normalen Geschäftsverlauf Schecks bis zur zulässigen Grenze von $2500 unterzeichnen.

Für alle zurückgegebenen Schecks wird eine Gebühr von $10 erhoben.

10/16/97

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