Ein Bibliotheksbenutzer, der die erneute Prüfung von Materialien aus dem Bestand der Bibliothek beantragt, muss den Antrag schriftlich stellen, indem er das Formular „Antrag auf erneute Prüfung von Bibliotheksmaterialien“ ausfüllt und unterschreibt. Dieses Formular ist an allen Schaltern des öffentlichen Dienstes oder online erhältlich.

Richtlinien für den Umgang mit problematischen Materialien

  1. Ein Bibliotheksbenutzer, der eine Bibliotheksressource anfechtet, erhält das Formular „Antrag auf erneute Prüfung von Bibliotheksmaterialien“. Eine Unterschrift ist erforderlich.
  2. Der Bibliotheksnutzer wird schriftlich über die Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Herausforderung und die entsprechenden Besprechungstermine informiert.
    • Das ausgefüllte Formular wird an den Sammlungsentwicklungsspezialisten und/oder den Filialleiter weitergeleitet, der seinerseits den Vorsitzenden des örtlichen Bibliotheksvorstands benachrichtigt.
    • Der Vorsitzende des örtlichen Bibliotheksvorstands ernennt einen Prüfungsausschuss, der aus einem Vorsitzenden, Mitgliedern des örtlichen Bibliotheksvorstands und Mitarbeitern der Regionalbibliothek besteht.
    • Der Bibliothekar am Hauptsitz der Regionalbibliothek, dem die Verantwortung für die Auswahl des beanstandeten Materials übertragen wurde, bereitet eine schriftliche Stellungnahme vor, in der er Rezensionen und andere relevante Informationen zitiert. Diese Informationen werden dem Prüfungsausschuss schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, zur Verfügung gestellt.
    • Kopien des Materials werden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ausgehändigt.
    • Der Prüfungsausschuss gibt eine Empfehlung an den örtlichen Bibliotheksvorstand ab. Die Versammlung erfolgt im Rahmen der offenen Versammlungsordnung.
    • Die Entscheidung des örtlichen Bibliotheksvorstandes wird dem Bibliotheksnutzer schriftlich mitgeteilt.
    • Entscheidet sich der Bibliotheksbenutzer, gegen die Entscheidung des örtlichen Bibliotheksvorstands Berufung einzulegen, wird dieser Einspruch auf die Tagesordnung der nächsten regelmäßig stattfindenden Sitzung des Kuratoriums des Athener Regionalbibliothekssystems gesetzt. Der Bibliotheksbenutzer wird über den Sitzungstermin informiert.
    • Die Entscheidung des Kuratoriums des Athener Regionalbibliothekssystems ist endgültig.

4/18/02

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