Unabhängige Auftragnehmer sind allein für die Zahlung aller Bundes- und Landeseinkommens-, Umsatz- und sonstigen Steuern für sich selbst und etwaige von ihnen eingestellte Assistenten verantwortlich. Die Bibliothek wird für jeden unabhängigen Auftragnehmer, der einen Vertrag mit der Bibliothek abschließt, ein Formular 1099-MISC (Verschiedenes Einkommen) ausfüllen und einreichen.

Unabhängige Auftragnehmer sind dafür verantwortlich, einen Versicherungsnachweis für die Ausführung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeiten für die Bibliothek vorzulegen. Die Bibliothek zahlt keine Leistungen für unabhängige Auftragnehmer. Unter keinen Umständen erstattet die Bibliothek unabhängigen Auftragnehmern Geschäfts-, Reise- und andere Kosten.

Unabhängige Auftragnehmer sind für die Bereitstellung ihrer eigenen Werkzeuge und Geräte verantwortlich. Unabhängige Auftragnehmer können Assistenten einstellen. In diesem Fall sind sie für die Aufsicht und Bezahlung verantwortlich. Unabhängige Auftragnehmer sind dafür verantwortlich, dass die Assistenten ihre Mitarbeiter nicht belästigen und sich geschäftsmäßig verhalten.

Alle unabhängigen Auftragnehmer, die mit der Bibliothek Geschäfte machen, müssen schriftliche Verträge unterzeichnen. Mündliche Vereinbarungen sind für die Bibliothek nicht bindend. Im Vertrag werden die auszuführenden Arbeiten, Zeitrahmen, Arbeitsstunden, Zahlungspläne und andere relevante Punkte festgelegt. Alle Verträge müssen vom örtlichen Bibliotheksvorstand genehmigt und anschließend vom Athener Regionalbibliotheksvorstand ratifiziert werden.

Unabhängige Auftragnehmer erklären sich damit einverstanden, den Auftrag, für den sie eingestellt wurden, auszuführen, andernfalls werden sie rechtlich für die Nichterfüllung des Auftrags haftbar gemacht.

7/15/04

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