Um das Ziel eines guten systemweiten Bibliotheksdienstes zu erreichen, wird der Bibliotheksvorstand daran arbeiten, Bibliotheksgebäude und -einrichtungen bereitzustellen, die den physischen Anforderungen eines solchen guten Dienstes angemessen gerecht werden.
Der Standort der Gebäude wird vom Bibliotheksvorstand nach gebührender Berücksichtigung aller Faktoren festgelegt; dh Bevölkerungsdichte, Wachstumstrends und Transport.
Die Verwaltung des Bauprogramms und die Instandhaltung von Gebäuden und Ausrüstung obliegt der Verantwortung des Bibliotheksdirektors in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirks- und Stadtbehörden.
Es darf keine Bibliothek eingerichtet werden, bis geeignete und angemessene Räume bereitgestellt und ein angemessenes Budget festgelegt werden können.
Jedes Gebäude, das für eine Bibliothek genutzt werden soll, muss vom Bauinspektor und dem Brandinspektor des Landkreises genehmigt werden und mindestens die Mindestanforderungen für öffentliche Gebäude erfüllen.

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