Das Athener Regionalbibliothekssystem befolgt alle Richtlinien und Verfahren zur Verfügung über Eigentum, das mit lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Mitteln erworben wurde und von der zuständigen Finanzierungsagentur festgelegt wurde.

Bei Objekten mit einem Marktwert von mehr als $5.000 wird die Bibliothek das Objekt bewerben und Gebote für den Kauf entgegennehmen. Die Ausschreibungsverfahren folgen festgelegten Richtlinien. Für Exemplare mit einem Marktwert von weniger als $5.000 hat der Bibliotheksvorstand die endgültige Verfügungsbefugnis.

Der Verwaltungsassistent des Bibliothekssystems führt Aufzeichnungen über den gesamten Bestand und aktualisiert die Aufzeichnungen alle zwei Jahre, wobei er gegebenenfalls die Disposition vermerkt.

Mit Ausnahme derjenigen Gegenstände, die mit Bundesmitteln erworben wurden, sind alle Möbel und Geräte im Bibliothekssystem Eigentum des Regionalbibliotheksvorstands. In den meisten Fällen delegiert die Regionalbehörde die Befugnis an die örtliche Kreisverwaltung, alte Möbel und Geräte gemäß den geltenden Richtlinien zu entsorgen. In einigen Fällen können Möbel und Geräte in eine andere Filiale übertragen werden.

Mit Bundesmitteln gekaufte Artikel werden gemäß den Vorschriften in Abschnitt 80.32(e) Authority 20 USC3474 entsorgt; OMB-Rundschreiben A-102: 1) Ausrüstungsgegenstände mit einem aktuellen Marktwert pro Einheit von weniger als $5.000 können ohne weitere Verpflichtung gegenüber der Vergabestelle behalten, verkauft oder anderweitig entsorgt werden. 2) Ausrüstungsgegenstände mit einem aktuellen Marktwert pro Einheit von mehr als $5.000 können behalten oder verkauft werden, und die Vergabestelle hat Anspruch auf einen Betrag, der durch Multiplikation des aktuellen Marktwerts oder Verkaufserlöses mit dem Anteil der Vergabestelle berechnet wird der Ausrüstung.

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