Erstellt von: Valerie Bell & Resource, Datum: 26.06.2022
Eingereicht an: ARLS Policy Committee, Datum: 07.07.2022
Genehmigt durch: ARLS-Kuratorium, Datum: 21.07.2022
Handouts und Veröffentlichungen am Schwarzen Brett in den Bibliotheken des Athener Regionalbibliothekssystems
Im Sinne kommunaler Partnerschaften können die Bibliotheken auf einer öffentlichen Pinnwand einen speziellen Platz für Ankündigungen und Mitteilungen über örtliche Gemeinschaftsveranstaltungen bereitstellen. Die Bibliotheken können auch Literaturständer zur Verteilung kostenloser Handouts, Mitteilungen und anderer Materialien bereitstellen, die für die Gemeinschaft von Interesse sein könnten. Beide Dienste stehen im Einklang mit der Gesamtphilosophie der Bibliothek, Zugang zu einer breiten Palette von Informationsquellen zu bieten.
- Der Platz wird in der Reihenfolge seiner Priorität zugewiesen für:
- Bibliotheksveranstaltungen und Freundeskreise der Bibliothek
- Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Kommunalverwaltung.
- Andere Regierungsmitteilungen und Veröffentlichungen von lokalem Interesse.
- Bekanntmachungen und Veröffentlichungen von Bildungseinrichtungen des Landkreises.
- Materialien gemeinnütziger Kreisorganisationen von lokalem Interesse.
- Alle Aushänge, Plakate und kostenlose Literatur müssen von autorisiertem Bibliothekspersonal genehmigt, ausgehängt und vom Schwarzen Brett oder den Ausstellungsständern entfernt werden.
- Das Personal entsorgt Gegenstände, die nicht zur Platzierung zugelassen sind, sowie überschüssige Kopien aller erhaltenen Gegenstände.
- Veranstaltungsankündigungen müssen für gemeinnützige Veranstaltungen erfolgen, die kostenlos und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Alle Elemente müssen die Organisation identifizieren, einschließlich: Name, Adresse und Telefonnummer.
- Community-Newsletter, Zeitschriften, Zeitungen und andere Veröffentlichungen, die kostenlos (mit oder ohne Werbung) verteilt werden und Informationen von lokalem Interesse enthalten, werden für die Platzierung in den dafür vorgesehenen Literaturständern in Betracht gezogen, sofern der Platz dies zulässt. Das Bibliothekspersonal ist nicht für die Aufbewahrung überschüssiger Exemplare dieser Veröffentlichungen verantwortlich.
- Die Veröffentlichung oder Bereitstellung von Artikeln erfolgt auf gleichberechtigter Basis und vorbehaltlich des verfügbaren Platzes, unabhängig von den Überzeugungen oder Zugehörigkeiten der vertretenen Personen oder Gruppen. Es wird keine Toleranz für Materialien geben, die Hassreden, Drogenkonsum oder illegale Aktivitäten befürworten.
- Die Bibliothek behält sich das Recht vor, die Größe, Anzahl der Exemplare und die Länge der Veröffentlichung zu begrenzen. Aktivitäten ohne konkretes Datum werden für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen veröffentlicht, der verlängert werden kann, wenn es die Platzverhältnisse zulassen.
- Zu den Formen der Literatur, die nicht für die Veröffentlichung oder Ausstellung in der Bibliothek geeignet sind, gehören:
- Artikel, die ausschließlich dem Verkauf, der Werbung, der Werbung oder der Verkaufsförderung für Produkte oder Dienstleistungen dienen, werden nicht angenommen.
- Materialien, deren Hauptzweck als politische Kampagnenliteratur dient.
- Materialien, deren Hauptzweck die religiöse Literatur ist.
- Persönliche Mitteilungen oder Handouts (Mitbewohner, verlorene Haustiere, kostenlose Haustiere, Flohmärkte usw.)
- Anfragen für Studienteilnehmer für medizinische oder andere Forschung.
- Direkte Anfragen nach Beiträgen, die nicht mit einer von der Bibliothek oder Freunden der Bibliothek gesponserten Veranstaltung oder Kampagne in Zusammenhang stehen.
- Das Anbringen einer Bekanntmachung oder das Platzieren von Materialien in einem Ausstellungsständer stellt keine Billigung durch das Bibliothekspersonal oder das Kuratorium dar.
Überprüfungsprozess
- Der ARLS-Direktor oder sein Beauftragter behält sich das Recht vor, alle Anträge auf Nutzung öffentlicher Anschlagbretter oder Literaturständer zu prüfen und alle Anträge abzulehnen, die er für ungeeignet oder unangemessen hält.
- Beschwerden über diese öffentliche Ausstellungs- und Verteilungsrichtlinie oder über den Inhalt von allem, was dort angezeigt oder verteilt wird, sollten schriftlich an den Filialleiter oder ARLS-Direktor gerichtet werden, damit sie vom örtlichen Kuratorium des Landkreises geprüft werden können, wie im Antrag der Bibliothek auf erneute Prüfung dargelegt bilden.
- Bei Bedarf wird eine Berufung vom ARLS-Kuratorium verhandelt. Ihre Entscheidung ist endgültig.